Bürgen beim Kredit für Selbständige

Kredit für Selbständige mit Bürgen

Der Kredit mit Bürgen ist eine spezielle Kreditform, welche dann zum Tragen kommt, wenn der der Selbständige nicht genügende Sicherheiten in Relation zu seinem gewünschten Kredit vorweisen kann.

Bei der Abklärung der Kreditwürdigkeit berücksichtigt die Bank die

  1. Höhe des gewünschten Darlehens
  2. Einkommensverhältnisse des Antragstellers und die
  3. Art der angebotenen Sicherheiten

Wenn diese drei Faktoren zu keinem positiven Ergebnis führen, vergibt die Bank lediglich einen Kredit für Selbständige mit Bürgen.

Haftung des Bürgen beim Kredit für Selbständige

Damit die Bank einen Bürgen akzeptiert, muss dieser ausreichend solvent sein, um im Eventualfall einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers seine Kreditverpflichtungen übernehmen zu können. Zudem sollte sich der Bürge über die entstehenden Haftungsverpflichtungen beim Kredit für Selbständige mit Bürgen im Klaren sein, welche über § 765 BGB („Vertragstypische Pflichten“) geregelt sind.

Der Bürge muss mit der Bank eine eigene Vertragsvereinbarung unterzeichnen, in welcher auch sein eigener Schufa-Score berücksichtigt wird. Dies hat klare Konsequenzen für den Bürgen: In Abhängigkeit von seiner finanzieller Situation wird er über die Laufzeit des Kreditvertrages keinen eigenen Kredit mehr aufnehmen können.

Der Bürge sollte sich bewusst sein, dass er möglicherweise schon beim ersten Ausfall des selbständigen Kreditnehmers in voller Höhe für die kommenden fälligen Raten aufzukommen hat. Das hängt von der Art der einzugehenden Bürgschaft ab.

Kredit für Selbständige Rangliste des Monats März 2024

RangFirmaMaximumAntrag
1auxmoney50'000 €>Antrag
2smava75'000 €>Antrag
3Postbank100'000 €>Antrag
4Creditolo100'000 €>Antrag

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